Was ist die Ansässigkeitsbescheinigung?
Die Ansässigkeitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument des deutschen Finanzamts. Sie bestätigt, dass Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind. Ausländische Behörden, Kunden oder Banken benötigen sie, um Doppelbesteuerung zu vermeiden oder die Quellensteuer zu reduzieren.
Was wir tun: Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit, füllen das amtliche Formular (034450 bzw. die fremdsprachige Fassung) korrekt aus und übermittel ihren Antrag in zweifacher Ausführung an ihr zuständiges Finanzamt. Wir leisten keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Für wen ist die Bescheinigung gedacht?
- Freiberufler und Unternehmer mit Kunden im Ausland
- Arbeitnehmer, die zeitweise im Ausland tätig sind
- Rentner mit Einkünften oder Konten im Ausland
- Kapitalanleger, die eine Quellensteuer-Ermäßigung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beanspruchen möchten
- Autoren, Sportler und Künstler mit ausländischen Auftraggebern
Ihre Vorteile mit unserem Service
- Geführter Assistent in sechs Sprachen (DE, EN, RU, FR, IT, ES)
- Automatische Formularauswahl: passendes Formular 034450 – 034454 anhand Ihrer Sprache
- Finanzamt-Finder: das zuständige Finanzamt wird per PLZ automatisch ermittelt
- Fehlerfreie Übermittlung dank Feldprüfung
- Speichern & später fortsetzen per sicherem Link
So funktioniert es
- 1Sprache und Ansässigkeitsstaat auswählen
- 2Persönliche Angaben und Anschrift eintragen
- 3Ggf. Angaben zu Einkünften/Kapitalerträgen ergänzen
- 4Angaben prüfen und Servicegebühr begleichen
- 5Wir übermitteln Ihren Antrag sofort an das zuständige Finanzamt
Benötigte Angaben
- Steuernummer und zuständiges Finanzamt (Finder ist integriert)
- Name, Anschrift und Geburtsdatum
- Ansässigkeitszeitraum, für den die Bescheinigung gelten soll
- Ggf. Art der Einkünfte und Angaben zum Schuldner im Ausland
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung der Bescheinigung erfolgt durch das Finanzamt und dauert erfahrungsgemäß mehrere Wochen. Diese Zeit liegt außerhalb unseres Einflussbereichs und ist unabhängig von unserer Servicegebühr.
Rechtsgrundlage
Grundlage sind § 22 AO (Abgabenordnung) sowie die jeweils anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Zielstaat. Innerhalb der EU gilt zusätzlich die EU-Amtshilferichtlinie.
Was kostet unser Service
| Servicegebühr (einmalig, netto) | 29,99 € |
Hinweis: Die Servicegebühr ist zzgl. 19 % MwSt. (5,70 €) fällig. Die Ansässigkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt kostenlos ausgestellt. Sie können den Antrag auch direkt beim zuständigen Finanzamt stellen – ohne unsere Dienstleistung.
Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Ansässigkeitsbescheinigung – von Ablauf über Unterlagen bis Kosten und Datenschutz – finden Sie auf unserer FAQ-Seite.
Bereit, den Antrag zu starten?
In wenigen Minuten ausgefüllt.
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