Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Ansässigkeitsbescheinigung und unseren Antragsservice. Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns.

Was ist die Ansässigkeitsbescheinigung?

Was ist eine Ansässigkeitsbescheinigung und wofür brauche ich sie?

Die Ansässigkeitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument des deutschen Finanzamts. Sie bestätigt, dass Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind. Ausländische Behörden, Banken, Kunden oder Arbeitgeber verlangen sie häufig, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden oder die im Ausland einbehaltene Quellensteuer zu reduzieren beziehungsweise zurückzuerstatten.

Was ist der Unterschied zwischen Ansässigkeitsbescheinigung und Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Die Ansässigkeitsbescheinigung ist der Nachweis, dass Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind und die Vorteile des jeweiligen DBA in Anspruch nehmen dürfen. Ohne diesen Nachweis erkennt der andere Staat die DBA-Vorteile in der Regel nicht an.

Welches Formular (034450 – 034454) ist für mich richtig?

Es gibt fünf sprachliche Fassungen des gleichen Formulars: 034450 (Deutsch), 034451 (Englisch), 034452 (Französisch), 034453 (Italienisch) und 034454 (Spanisch). Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern: Anhand der von Ihnen gewählten Sprache wählen wir das passende amtliche Formular automatisch aus.

Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

Die Bescheinigung bezieht sich auf einen bestimmten Zeitraum, den Sie im Antrag angeben. In der Regel wird sie für ein Kalenderjahr ausgestellt. Wird die Bescheinigung später erneut benötigt, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Für wen ist der Service?

Für wen ist der Service geeignet?

Unser Service richtet sich an Privatpersonen, Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen mit steuerlichem Wohnsitz oder Sitz in Deutschland, die eine Ansässigkeitsbescheinigung für das Ausland benötigen. Typische Anwendungsfälle sind Honorare aus dem Ausland, Kapitalerträge, Renten, Lizenzgebühren oder Tätigkeiten für ausländische Auftraggeber.

Kann ich den Antrag auch stellen, wenn ich zeitweise im Ausland lebe?

Ja – solange Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind, also hier Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 8, § 9 AO). Die abschließende Beurteilung liegt beim Finanzamt.

Was ist, wenn ich mehrere Wohnsitze habe?

Bei mehreren Wohnsitzen prüft das Finanzamt, wo der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen liegt. Sie können den Antrag über uns stellen – die Entscheidung, ob Sie in Deutschland als ansässig gelten, trifft das Finanzamt.

Können auch Unternehmen die Bescheinigung beantragen?

Ja. Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen können die Bescheinigung ebenfalls über unseren Service beantragen. Zuständig ist das Finanzamt des Sitzes oder der Geschäftsleitung.

Warum unser Service – Ihre Vorteile

Sind Sie das Finanzamt?

Nein. Wir sind ein unabhängiger privater Dienstleister und weder Teil der Finanzverwaltung noch von ihr beauftragt. Wir unterstützen Sie beim korrekten Ausfüllen und Einreichen des Antrags. Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Finanzamt.

Warum sollte ich Ihren Service nutzen statt direkt zum Finanzamt zu gehen?

Sie können den Antrag jederzeit selbst und kostenlos direkt beim Finanzamt stellen. Unser Service richtet sich an alle, die Zeit sparen und Fehler vermeiden möchten: Wir führen Sie in Ihrer Sprache Schritt für Schritt durch den Antrag, wählen das richtige Formular aus, ermitteln das zuständige Finanzamt automatisch anhand der PLZ und übermitteln Ihren Antrag in zweifacher Ausführung direkt an das Finanzamt.

Welche Vorteile bietet der geführte Assistent?

Der Assistent ist in sechs Sprachen verfügbar (Deutsch, Englisch, Russisch, Französisch, Italienisch, Spanisch), erklärt alle Felder verständlich, prüft Ihre Eingaben auf Plausibilität und Vollständigkeit und wählt das passende amtliche Formular automatisch aus. So vermeiden Sie typische Rückfragen des Finanzamts.

Leisten Sie Steuer- oder Rechtsberatung?

Nein. Wir unterstützen ausschließlich beim Ausfüllen und Einreichen des Antrags. Für steuerliche oder rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Lohnsteuerhilfeverein.

Benötigte Angaben und Unterlagen

Welche Informationen sollte ich bereithalten?

Für den Antrag benötigen Sie: Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum), Ihre Steuernummer, den Zeitraum, für den die Bescheinigung gelten soll, den Staat, in dem die Bescheinigung vorgelegt werden soll, sowie – je nach Fall – Angaben zur Art der Einkünfte und zum ausländischen Schuldner oder Auftraggeber.

Muss ich Dokumente hochladen?

In den meisten Fällen ist kein Upload nötig. Für den Antrag reichen Ihre Angaben im Formular. Sollte das Finanzamt später Nachweise anfordern, informieren wir Sie darüber.

Was ist, wenn mir Angaben fehlen?

Kein Problem: Über die Funktion „Speichern & später fortsetzen“ erhalten Sie einen Link per E-Mail, mit dem Sie Ihren Entwurf jederzeit weiterbearbeiten können. So können Sie fehlende Informationen in Ruhe nachtragen.

Ich kenne mein zuständiges Finanzamt nicht – was tun?

Das ist nicht nötig. Unser Finanzamt-Finder ermittelt das zuständige Finanzamt automatisch anhand Ihrer Postleitzahl.

Ablauf des Antrags

Wie funktioniert der Antrag Schritt für Schritt?

1. Sprache und Ansässigkeitsstaat wählen. 2. Persönliche Angaben und Anschrift eintragen. 3. Bei Bedarf Angaben zu Einkünften ergänzen. 4. Angaben prüfen und Servicegebühr begleichen. 5. Wir übermitteln Ihren Antrag in zweifacher Ausführung direkt an das zuständige Finanzamt.

In welchen Sprachen ist der Antrag verfügbar?

Der Assistent führt Sie in sechs Sprachen durch den Antrag: Deutsch, Englisch, Russisch, Französisch, Italienisch und Spanisch. Das amtliche Formular selbst ist in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch verfügbar; bei Russisch verwenden wir das englischsprachige Formular.

Kann ich den Antrag unterbrechen und später fortsetzen?

Ja. Über die Funktion „Speichern & später fortsetzen“ erhalten Sie einen sicheren Link per E-Mail. Über diesen Link können Sie Ihren Entwurf jederzeit von jedem Gerät aus weiterbearbeiten.

Wie lange dauert das Ausfüllen?

Erfahrungsgemäß dauert das Ausfüllen zwischen 5 und 15 Minuten – abhängig davon, wie umfangreich Ihre Angaben zu Einkünften sind.

Nach dem Absenden

Was passiert nach dem Absenden?

Nachdem Sie die Servicegebühr bezahlt haben, prüfen wir Ihre Angaben auf Vollständigkeit, füllen das amtliche Formular korrekt aus und übermitteln Ihren Antrag in zweifacher Ausführung an das zuständige Finanzamt. Sie müssen nichts ausdrucken, unterschreiben oder selbst versenden.

Sende ich den Antrag selbst ans Finanzamt?

Nein. Die Übermittlung an das Finanzamt erfolgt durch uns. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben, bestätigt Ihre steuerliche Ansässigkeit und sendet Ihnen die Bescheinigung per Post zu.

Wie lange dauert die Bearbeitung beim Finanzamt?

Die Bearbeitungsdauer liegt beim Finanzamt und beträgt erfahrungsgemäß mehrere Wochen. Diese Zeit können wir nicht beeinflussen.

Wie erhalte ich die fertige Bescheinigung?

Das Finanzamt sendet die ausgestellte Bescheinigung per Post an die von Ihnen angegebene Adresse.

Was, wenn das Finanzamt Rückfragen hat?

Rückfragen richtet das Finanzamt direkt an Sie. Ihre Angaben werden von uns vor der Übermittlung an das Finanzamt auf Vollständigkeit geprüft, um Rückfragen möglichst zu vermeiden.

Kosten und Zahlung

Was kostet Ihr Service?

Unsere Servicegebühr beträgt einmalig 29,99 € zzgl. 19 % MwSt. pro Antrag. Sie deckt ausschließlich unsere Dienstleistung ab: das Prüfen Ihrer Angaben, das Ausfüllen des amtlichen Formulars und die Übermittlung des Antrags in zweifacher Ausführung an das zuständige Finanzamt.

Ist die Ausstellung durch das Finanzamt kostenlos?

Ja. Die Ausstellung der Ansässigkeitsbescheinigung durch das Finanzamt ist kostenlos. Sie können den Antrag jederzeit auch direkt und ohne unsere Unterstützung beim zuständigen Finanzamt stellen.

Wann und wie wird gezahlt?

Die Servicegebühr wird online im Anschluss an das Ausfüllen und vor der Übermittlung an das Finanzamt bezahlt. Als Zahlungsarten stehen gängige Online-Zahlungsmittel zur Verfügung.

Gibt es ein Widerrufsrecht?

Als Verbraucher haben Sie grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Da unsere Dienstleistung digital und in der Regel unmittelbar nach der Bezahlung erbracht wird, bitten wir Sie vor der Ausführung um Ihre ausdrückliche Zustimmung, mit der Ausführung sofort zu beginnen. Damit erlischt das Widerrufsrecht, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht ist. Details finden Sie in unseren AGB.

Datenschutz und Sicherheit

Wie werden meine Daten geschützt?

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen (TLS) und ausschließlich zum Zweck der Antragsbearbeitung verarbeitet. Wir halten uns dabei an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Werden meine Daten an Dritte weitergegeben?

Nein. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke verwendet. Die Übermittlung des Antrags an das zuständige Finanzamt erfolgt durch uns im Rahmen der Antragsbearbeitung.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Wir speichern Ihre Daten nur so lange, wie es für die Antragsbearbeitung und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insbesondere steuer- und handelsrechtlich) erforderlich ist. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wer wir sind

Wer steht hinter dem Service?

Anbieter ist die Müller & Weber B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande. Wir sind ein unabhängiger privater Dienstleister und weder Teil der deutschen Finanzverwaltung noch von ihr beauftragt. Vollständige Angaben finden Sie im Impressum.

Wie erreiche ich Sie bei Fragen?

Sie erreichen uns per E-Mail unter info@ansaessigkeitsbescheinigung.de. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Kontaktseite.

Bereit, den Antrag zu starten?

In wenigen Minuten ausgefüllt – Servicegebühr 29,99 € zzgl. 19 % MwSt..

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